Den Rahmen zur (Wieder-)Herstellung des „guten ökologischen Zustands“ setzt die Europäische Wasserrahmenrichtlinie. Gewässer, die sich im Hinblick auf die Wassermenge und die Wassergüte (ökologischer und chemischer Zustand) in einem guten Zustand befinden, werden als widerstandsfähig(er) gegenüber den zu erwartenden Folgen des Klimawandels angesehen. Dementsprechend unterstützt die konsequente Umsetzung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie die Anpassung der Gewässer an die Folgen des Klimawandels (→ Beispiele).
Die Europäische Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie trägt unterstützend bei, in dem der Fokus auch auf den natürlichen Wasserrückhalt (in der Fläche) gelegt wird. Es soll der sogenannte Landschaftswasserhaushalt mit Blick auf den Bodenwasserspeicher und die Grundwasserneubildung gestärkt werden. Am Gewässer selbst wirkt beispielsweise das Sächsische Auenprogramm sowohl positiv im Hinblick auf den natürlichen Wasserrückhalt in Auen, als auch positiv im Hinblick auf die Gewässerökologie.
Die genannten Aufgabenschwerpunkte gelingen nur unter Einbezug einer Vielzahl von Akteuren aus der Land- und Forstwirtschaft, dem Naturschutz, der Wasser- als auch Energiewirtschaft. Der Nachsorge der Tagebaurestseen in Ost- und Nordsachsen im Hinblick auf die Wiederherstellung eines natürlichen Wasserhaushaltes kommt hierbei eine besondere, länderübergreifende Bedeutung zu. Zudem bedarf es der Akzeptanz in der Bevölkerung, da für die Umsetzung einer Vielzahl von Maßnahmen Flächen benötigt werden.