Landesverwaltung
Treibhausgasneutralität bis 2045 – dieses Ziel wurde durch die Bundesregierung für Deutschland im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) verankert. Auch die Landesverwaltung des Freistaates Sachsen verursacht Treibhausgasemissionen. Im Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2021 wurde deshalb festgelegt, dass ein »Masterplan klimabewusste Landesverwaltung« erstellt werden soll, welcher die Treibhausgasbilanz der Landesverwaltung, die Ziele der Landesverwaltung und die Beschreibung der wesentlichen Handlungsfelder und Strategien beinhaltet.
Der Masterplan klimabewusste Landesverwaltung wurde am 2. Juli 2024 nach intensiver Zusammenarbeit mit allen Ressorts und der Staatskanzlei durch die Staatsregierung beschlossen. Neben weiteren Teilzielen insbesondere in den Handlungsfeldern Gebäude & Liegenschaften, Mobilität und Beschaffung wurde durch die Staatsregierung folgendes übergeordnetes Ziel für die Landesverwaltung definiert:
Wir setzen uns engagiert dafür ein, unseren eigenen Energieverbrauch zu senken und die THG-Emissionen zu reduzieren. Unser gemeinsames Ziel ist es, die weitgehende Klimaneutralität der Landesverwaltung des Freistaates Sachsen bis 2040 zu erreichen.
Der Masterplan klimabewusste Landesverwaltung bildet den übergeordneten, ressortübergreifenden Rahmen eines umfassenden Transformationsprozesses und ist gleichzeitig die Grundlage zur Ableitung konkreter Vorhaben. Diese sind in Form von 31 konkreten Maßnahmen im Maßnahmenplan zum Energie- und Klimaprogramm im Handlungsfeld 1 »klimabewusste Landesverwaltung« enthalten.
Über die Ergebnisse der Überprüfungen zur Zielerreichung des Masterplanes und auch der Maßnahmenumsetzung soll dem Kabinett im Rahmen des Umsetzungsberichtes zum EKP berichtet werden.
Kurz- und mittelfristig gilt es das gesetzte Ziel der weitgehenden Klimaneutralität in der Landesverwaltung bis 2040 verstärkt in den Blick zu nehmen, klimabewusstes Handeln zu leben, die vereinbarten Maßnahmen umzusetzen sowie regelmäßig eine Überprüfung der Wirksamkeit der Aktivitäten durchzuführen und die entsprechenden Schlüsse zu ziehen.