Gebäude
Der Gebäudebereich gilt als zentraler Baustein im Klimaschutz und der Energiewende, denn unter Berücksichtigung aller direkten und indirekten Emissionen sind Gebäude derzeit für bis zu 30 Prozent der Treibhausgasemissionen in Deutschland verantwortlich (siehe Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung). Hier leisten insbesondere das Energieeinsparrecht und die kontinuierliche Fortentwicklung der energetischen Anforderungen an Gebäude seit vielen Jahren einen wichtigen ordnungsrechtlichen Beitrag.
Fast 90 Prozent des Energieverbrauchs eines privaten Haushalts in Deutschland werden für Heizung und Warmwasser verwendet. Den deutlich überwiegenden Anteil macht dabei mit ca. 75 Prozent die Raumwärme aus. Ein Großteil dieser Energie kann durch fachgerechte Sanierung und durch moderne Gebäudetechnik eingespart werden.
Ziele
Das Energiekonzept der Bundesregierung fordert einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand für das Jahr 2050. Die bereits im Aktionsprogramm "Klimaschutz 2020" angelegte Strategie des klimafreundlichen Bauens und Wohnens der Bundesregierung hat zum Ziel, nahezu klimaneutrale Städte und Gemeinden bis zum Jahr 2050 zu realisieren – und dabei die Lebensqualität weiter zu verbessern.
Darüber hinaus adressieren Europäische Richtlinien (u.a. Richtlinie 2010/31/EU) die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und verpflichten die Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass ab dem Jahr 2021 alle neuen Gebäude als Niedrigstenergiegebäude ausgeführt werden. Für Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand gilt diese Pflicht bereits seit dem Jahr 2019.
Auch die Sächsische Staatsregierung hat das Ziel, die Effizienz der Energieerzeugung, der Energieverteilung und der Energieanwendung kontinuierlich zu steigern und unterstützt mit verschiedenen Maßnahmen die energetische Ertüchtigung im Gebäudebereich.
Maßnahmen & Projekte
Um seine Ziele zu erreichen, hat der Freistaat Sachsen in seinem Energie- und Klimaprogramm zahlreiche Maßnahmen verankert wie z.B.:
Förderung:
- Förderung von Energieeffizienz und Energieeinsparung im Rahmen der regulären Städtebauförderung der Sächsischen Aufbaubank (SAB)
- Komplexvorhaben zur energetischen Sanierung von Nicht-Wohngebäuden
Beratung/Zertifizierung:
- Qualifizierungs-und Zertifizierungssysteme für Gewerbe- und Gebäude-Energieberater (SAENA)
- das Qualitätsmanagement- und Zertifizierungssystem European Energy Award (SAENA/SMEKUL)
Energetische Optimierung:
- die energetische Optimierung des landeseigenen Gebäudebestandes (Sächsisches Staatsministerium der Finanzen (SMF)/Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB))
- Anwendung des Leitfadens zur energetischen Sanierung von Baudenkmalen
Ein grundlegendes Ziel ist es, insbesondere im Gebäudebestand das kulturelle Erbe zu erhalten und gleichzeitig die heutigen Möglichkeiten einer umweltgerechten, nachhaltigen Energienutzung besonders bei Wohngebäuden nutzen. Beides gehört zu einer generationengerechten, die Interessen ausgleichenden Politik.
Fördermöglichkeiten
Verschiedenste staatliche Förderprogramme unterstützen Projekte zur Erhöhung der Energieeffizienz bzw. zum Einsatz erneuerbarer Energien.
Informationen und Beratungen zu den für Sie passenden Förderprogrammen finden Sie bei der SAENA:
https://www.saena.de/fordermittelberatung.html
https://www.saena.de/Fachberatung.html
sowie der SAB: https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-m%C3%B6chten-ein-haus-bauen-kaufen-oder-modernisieren/index.jsp
Für die Sanierung von Kindertageseinrichtungen und Schulen stehen ebenfalls Möglichkeiten der Förderungen zur Verfügung. Nähere Informationen dazu finden Sie bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB).