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Landkreise und kreisfreie Städte bekommen Mittel für Energiewende, Klimaschutz und Klimaanpassung

Mit dem Beschluss des Sächsischen Landtages zum Doppelhaushalt 2023/2024 erhalten die sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte die Klimamillionen, das heißt je eine Million Euro als Zuweisung für Investitionen in den Bereichen Klimaschutz, Energiewende und Klimaanpassung. Basis ist das Gesetz über das Kommunale Energie- und Klimabudget (KomEKG), das am 20.12.2022 durch den sächsischen Landtag verabschiedet wurde. Auch 2024 werden die Landkreise und kreisfreien Städte die Klimamillionen erhalten.

Damit unterstützt der Freistaat die sächsischen Kommunen bei der Energiewende, beim lokalen Klimaschutz und bei der Anpassung an die Folgen der Klimakrise. Die Kommunen sind mit ihren Aufgaben, ihren Unternehmen und ihrer Infrastruktur wichtige Akteure. Sie entscheiden, wie Mobilität, regionale Energieversorgung oder unsere Gemeinden und Städte morgen aussehen. Die Klimamillionen sind ein einfaches, transparentes und breit nutzbares Instrument um Investitionen in lokale Projekte zu ermöglichen. Die Klimamillionen greift eine Forderung der kommunalen Ebene für ein flexibles und direkt wirksames Instrument auf, um unser alltägliches Lebensumfeld nachhaltiger und zukunftsfester zu machen. Zudem wird die Entscheidungshoheit der Landkreise und kreisfreien Städte gewahrt. Die Mittel können flexibel eingesetzt und in einem transparenten Verfahren an Gemeinden und kommunale Unternehmen weitergereicht werden.

Die Klimamillionen werden in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 jeweils 31. März an die Landkreise ausgezahlt und dürfen laut Verwaltungsvorschrift für folgende Investitionen eingesetzt werden:

  1. Errichtung und Ausbau von Anlagen zur Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien (einschließlich Nutzung von Speichern und Systemen zur intelligenten Steuerung von Bereitstellung und Nutzung), auch zur Resilienz gegenüber hohen Energiekosten (zum Beispiel Photovoltaik auf öffentlichen Gebäuden oder Nutzung von Geothermie)
  2. klimaschonende Mobilität (zum Beispiel Umstellung des kommunalen Fuhrparks einschließlich Bereitstellung der dafür benötigten Ladeinfrastruktur, Verbesserungen für die Fahrradmobilität),
  3. Energieeinsparung und Steigerung der Ressourcen- und Energieeffizienz, auch zur Resilienz gegenüber hohen Energiekosten und zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit, sowie Beförderung von Sektorenkopplung und Synergieeffekten (zum Beispiel effizientere Nutzung von Wasser, Wasseraufbereitung, Flächenrecycling, effizientere Gebäudetechnik oder technische Prozesse, Nutzung von Abwärme),
  4. Anpassung an die Folgen des Klimawandels sowie zur Stärkung der Resilienz gegenüber Klimaveränderungen (zum Beispiel Regenwassermanagement, verbesserter Wasserrückhalt, auf Dürresituationen und Starkregen angepasste ökologische Gewässerunterhaltung und naturnahe Gewässerentwicklung von Oberflächengewässern, angepasste Gebäudekörper, Entsiegelung).

Mit der Zuweisung dürfen auch Maßnahmen für die Vorbereitung und Unterstützung der Investitionen oder für den Ausbau von Wissen und Wissenstransfer finanziert und Bürgerbeteiligungsangebote unterstützt werden. Eine Kombination mit Drittmitteln, z. B. Fördermitteln, ist ausdrücklich erlaubt und ermöglicht es den Kommunen, mit den Mitteln weitere Gelder für ihre Projekte vor Ort zu akquirieren.

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