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Klimapolitik des Bundes

Im Kontext seiner internationalen Ziele und Verpflichtungen setzt sich Deutschland das Ziel, die Treibhausgasemissionen gegenüber dem Jahr 1990 zu senken:

  • um 40 Prozent bis 2020,
  • um 55 Prozent bis 2030,
  • um 70 Prozent bis 2040 sowie
  • um 80 bis 95 Prozent bis 2050.

Um diese Ziele zu erreichen, hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren zahlreiche Strategien und Programme entwickelt und deren Umsetzung vorangetrieben.

Trotzdem geht die Bundesregierung derzeit davon aus, dass die Treibhausgasminderung bis zum Jahr 2020 nur etwa 32 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 betragen wird. Gleichzeitig wird Deutschland voraussichtlich auch seine innerhalb der EU verbindlichen Ziele in den Sektoren außerhalb des Emissionshandels (insb. Verkehr, Gebäudeenergie, Landwirtschaft) für die Jahre 2016 bis 2020 verfehlen.

Weitere Maßnahmen und Anstrengungen sind daher notwendig.

Parallel fokussiert der Bund auf die Anpassung an die Folgen des Klimawandels, die nicht mehr zu vermeiden sind. Bereits im Jahr 2008 wurde die »Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel« (DAS) beschlossen. Darin werden mögliche Anpassungsmaßnahmen für 15 Handlungsfelder aufgezeigt. Im Jahr 2015 entstand zudem eine sektorenübergreifende Vulnerabilitätsanalyse (»Verwundbarkeitsanalyse«) für die definierten Handlungsfelder. 

Die konkrete Untersetzung der DAS mit Maßnahmen erfolgte im Jahr 2011 in Form des Aktionsplans Anpassung (APA). Mit dem Fortschrittsbericht zur DAS (2015) wurde der fortgeschriebene Aktionsplan Anpassung (APA II) beschlossen. Das Monitoring zur DAS beobachtet regelmäßig die Folgen des Klimawandels und die Wirkungen der bereits eingeleiteten Anpassungsmaßnahmen für Deutschland.

Im Rahmen der Weiterentwicklung der DAS ist 2020 der zweite Fortschrittsbericht zur DAS erschienen, der auch den dritten Aktionsplan Anpassung (APA III) enthält. 2021 wurde mit der Klimawirkungs- und Risikoanalyse (KWRA) für Deutschland eine aktualisierte Vulnerabilitätsstudie beschlossen, die künftige Risiken des Klimawandels für Deutschland aufzeigt.

Im Juli 2024 ist das Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) in Kraft getreten. Auf dieser Grundlage wurde auf Bundesebene eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie erarbeitet, die erstmals messbare Ziele festlegt. Zur Erreichung dieser Ziele sind über 180 Maßnahmen im vierten Aktionsplan Anpassung (APA IV) zusammengefasst, der ebenfalls Bestandteil der im Dezember 2024 beschlossenen Strategie ist.

Klimapolitische Strategien, Programme und Grundsätze

Der Bund hat im Dezember 2019 das Bundesklimaschutzgesetz verabschiedet. Das Klimaschutzgesetz schreibt zum ersten Mal verbindlich vor, wie viel CO2 jeder Bereich in jedem Jahr ausstoßen darf und legt damit jährliche Minderungspflichten für die Sektoren Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfall bis zum Jahr 2030 fest.

Im Jahr 2018 hat die Bundesregierung die „Kommission Wachstum, Beschäftigung und Strukturwandel“ einberufen. Diese hat Ende Januar 2019 für einen Ausstieg aus der Kohleverstromung einen Zeitplan, strukturpolitischen Optionen sowie Vorschläge für ergänzende Klimaschutzmaßnahmen vorgelegt. Die Bundesregierung prüft derzeit das Kommissionsergebnis und die mögliche Umsetzung.

Mit dem Bundesklimaanpassungsgesetz hat die Bundesregierung neue, verbindliche Grundlagen für die Anpassung geschaffen. Ziel ist es, Klimaanpassungsmaßnahmen künftig strategisch, fachübergreifend und flächendeckend auf allen Verwaltungsebenen zu planen und umzusetzen. Das Gesetz verpflichtet daher Bund, Länder und Kommunen, Konzepte für die Anpassung an die fortschreitende Erderhitzung zu entwerfen – auf der Grundlage von Risikoanalysen und mit konkreten Maßnahmenplänen.

Weitere Informationen: BMUV: Das Klimaanpassungsgesetz (KAnG)

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